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Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Maßstab für seine Tätigkeit sind allein Recht und Gesetz. Diese Rechtsstellung gewährleistet, dass der Notar die ihm zugedachte Aufgabe in unserem Rechtssystem erfüllen kann: Er steht Ihnen als unparteiischer und kompetenter Berater in verschiedensten Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Was zeichnet das Amt des Notars aus?

Der Notar ist ein "friedfertiger" und neutraler Jurist.

Der Notar hilft bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und ist zugleich Mittler zwischen den Interessen der Parteien. Er ist zur Neutralität verpflichtet. Der Notar ist nicht dazu berufen, Streitigkeiten zu entscheiden; er bietet den Beteiligten vielmehr Rat und Mitwirkung im Sinne einer Dienstleistung an.

Der Notar wird über den (möglichen) Inhalt einer rechtlich bedeutsamen Erklärung beraten. Zugleich stellt er sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Sein Ziel ist es, ausgewogene Regelungen zwischen den Vertragsparteien zu treffen, soweit dies durch rechtliche Aufklärung und eine rechtlich mögliche Gestaltung erreicht werden kann. Der Notar trägt auf diese Weise wesentlich zu einem wirksamen Verbraucherschutz bei.

Der Notar ist besonders qualifiziert und erfahren.

Die anspruchsvollen Aufgaben, die der Notar erfüllen muss, führen dazu, dass nur besonders qualifizierte und erfahrene Juristen vom Justizminister zum Notar bestellt werden. Dabei verpflichtet das Gesetz den Notar, sich regelmäßig fortzubilden.

Der Notar ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die gesetzliche Verschwiegenheitsplicht gewährleistet, dass die Beteiligten dem Notar ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anvertrauen können, damit er Ihre Interessen bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigen kann. 

Eine notarielle Urkunde hat

  1. hohe Beweiskraft.

    Damit der Notar mit seiner Arbeit den „Rechtsfrieden“ sicherstellen kann, besitzen seine Urkunden eine besonders hohe Beweiskraft: Sie belegen auch noch nach Jahrzehnten die einmal getroffene Regelung.

    Zahlungsansprüche können sogar unmittelbar aus entsprechenden Urkunden vollstreckt werden, ohne dass zuvor ein Gericht eingeschaltet werden müsste.

  2. eine Warn- und Belehrungsfunktion

    Notariellen Urkunden kommt eine Warn- und Belehrungsfunktion zu: Bei besonders bedeutsamen Entscheidungen sollen die Beteiligten durch die Formstrenge vor den Folgen eines übereilten Handelns geschützt werden.

In welchen Situationen ist der Notar notwendig?

Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien: Kauf und Verkauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, Bestellung von Grundpfandrechten etc.
  • Erbschaft und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung, Erb- und Pflichtteilsverzicht, Schenkung, sonstige lebzeitige Übertragung etc.
  • Ehe und andere Formen des Zusammenlebens: Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Lebenspartnerschaftsvertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft etc., Adoption
  • Unternehmen und Betrieb: Handelsregisteranmeldungen, Gründung oder Umgestaltung einer Kapitalgesellschaft, Umstrukturierungen nach Umwandlungsrecht

Nicht zuletzt wegen seiner Erfahrung, seiner Unabhängigkeit und seiner Unparteilichkeit hilft der Notar bei der interessengerechten und rechtlich einwandfreien Gestaltung gerade auch schwieriger Sachverhalte.

Hierbei stimmt er den Inhalt seiner Urkunde auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Beteiligten ab und bezieht alle notwendigen Gesichtspunkte in die zu treffende Regelung ein.

Auf diese Weise beugt er Streitigkeiten vor und erspart den Beteiligten Ärger und Kosten.

In welchen Situationen ist der Notar sonst behilflich?

Bei sämtlichen wichtigen Angelegenheiten

Häufig wird eine Beurkundung auch dann gewünscht, wenn das Gesetz sie nicht ausdrücklich vorschreibt. Denn auch dort, wo der Gesetzgeber nicht zwingend die Mitwirkung eines Notars vorsieht, ist es das gute Recht der Beteiligten, die Vorteile einer notariellen Beratung für sich zu nutzen. Sie profitieren auf diese Weise von der Sachkunde und der Erfahrung des Notars und dokumentieren mit der Beurkundung rechtssicher die gewünschten Regelungen. Etwaige Unklarheiten wird der Notar schon im Vorfeld beseitigen. Dies beugt späteren Streitigkeiten und kostspieligen Gerichtsverfahren vor.

In diesem Sinne empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines Notars bei allen wichtigen Angelegenheiten, die ein rechtlich gestaltendes Handeln erfordern (z.B. der Erstellung von Verträgen im Personengesellschaftsrecht oder der Anfertigung komplizierter Miet- oder Pachtverträge).

Beim elektronischen Rechtsverkehr

Der Notar hat Zugang zu den bei Gericht heutzutage elektronisch geführten Registern (Handelsregister, Vereinsregister, Grundbücher). Er stellt den Rechtssuchenden auf Wunsch Ausdrucke aus diesen Registern zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an.

Walter Neumann

Notar a.D., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

+49 (0)203 29502 - 33

+49 (0)203 29502 - 11

walter.neumann@neumannundpartner.de

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Georg Althaus

Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht

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