Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Maßstab für seine Tätigkeit sind allein Recht und Gesetz. Diese Rechtsstellung gewährleistet, dass der Notar die ihm zugedachte Aufgabe in unserem Rechtssystem erfüllen kann: Er steht Ihnen als unparteiischer und kompetenter Berater in verschiedensten Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
notariat
Was zeichnet das Amt des Notars aus?
Eine notarielle Urkunde hat
In welchen Situationen ist der Notar notwendig?
Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
- Immobilien: Kauf und Verkauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, Bestellung von Grundpfandrechten etc.
- Erbschaft und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung, Erb- und Pflichtteilsverzicht, Schenkung, sonstige lebzeitige Übertragung etc.
- Ehe und andere Formen des Zusammenlebens: Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Lebenspartnerschaftsvertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft etc., Adoption
- Unternehmen und Betrieb: Handelsregisteranmeldungen, Gründung oder Umgestaltung einer Kapitalgesellschaft, Umstrukturierungen nach Umwandlungsrecht
Nicht zuletzt wegen seiner Erfahrung, seiner Unabhängigkeit und seiner Unparteilichkeit hilft der Notar bei der interessengerechten und rechtlich einwandfreien Gestaltung gerade auch schwieriger Sachverhalte.
Hierbei stimmt er den Inhalt seiner Urkunde auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Beteiligten ab und bezieht alle notwendigen Gesichtspunkte in die zu treffende Regelung ein.
Auf diese Weise beugt er Streitigkeiten vor und erspart den Beteiligten Ärger und Kosten.
In welchen Situationen ist der Notar sonst behilflich?
Sprechen Sie uns an.
Walter Neumann
Notar a.D., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Georg Althaus
Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht